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Dipl.-Ing.(FH) Werner Aussenhofer
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz.-Schäden und Bewertungen,
IHK Würzburg-Schweinfurt

Havarie-Gutachten

Wenn ein Schaden beim Gütertransport eingetreten ist, ist es wichtig, bestimmte Schritte zur Ermöglichung einer schnellen und sachgerechten Schadenbeurteilung zu unternehmen.

  1. Festhalten der konkreten Situation zum Schadenzeitpunkt möglichst gleich nach der Schadenfeststellung bevor die Eindrücke verblassen (am besten durch Erstellung eines Unfallprotokolls mit einer Zeichnung)
  2. Information aller Beteiligten (eigene Schadenabteilung, Versicherung, Auftraggeber) und Abstimmung weiterer Handlungen
  3. Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen mit der Schadenaufnahme und Feststellung des Schadenumfangs.

Der Sachverständige:

  • besichtigt das Fahrzeug und die beschädigte Ware
  • erstellt Fotodokumentationen
  • ermittelt die Schadenursache (z. B. durch Beurteilung der Beschädigungen am Fahrzeug, Überprüfung der Ladungssicherung und der Verpackung, Temperatur- und Feuchtigkeitsmessung, etc.)
  • ermittelt die Schadenhöhe
  • erstellt ein objektives Havariegutachten mit einer Stellungnahme zur Schadenursache.

Eine schnelle objektive Schadenbeurteilung ist die wesentliche Voraussetzung, um den Schaden und die Ausfallzeiten zu minimieren sowie mögliche Regressansprüche gegenüber Dritten zu wahren.