Balthasar-Neumann-Str. 31
97236 Randersacker
Tel.: +49(0)9312707988
Fax: 0931-278 53 00
Mobil: 0177-55 22 888
Email: info@aussenhofer.de
Dipl.-Ing.(FH) Werner Aussenhofer
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz.-Schäden und Bewertungen,
IHK Würzburg-Schweinfurt

HWS-Gutachten (Schleudertrauma)

Eine nachweisbare unfallbedingte HWS-Schleuderverletzung stellt die Grundlage eines Schmerzensgeldanspruchs gegen den Unfallverursacher dar.

Ein solcher Anspruch besteht nur dann, wenn

  • die HWS-Verletzung infolge des Unfalls auftrat (Ursächlichkeit)
  • die Verletzung tatsächlich feststeht (ein bloßer Verletzungsverdacht kann zwar Behandlungsmaßnahmen rechtfertigen, aber nicht Grundlage eines Schmerzensgeldanspruchs sein).

Diese beiden Bedingungen sind in vielen Fällen schwer nachweisbar. Daher ist es in Streitfällen sinnvoll, zwecks Nachweises einen qualifizierten Kfz.-Sachverständigen hinzuzuziehen.

Der Sachverständige

  • rekonstruiert den Kollisionsverlauf aufgrund der Beschädigungen an unfallbeteiligten Fahrzeugen
  • beurteilt kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderungen und die daraus resultierende biomechanische Insassenbelastung
  • erstellt ein qualifiziertes HWS-Gutachten mit Stellungnahme zur Verletzungsursächlichkeit.

Unser Sachverständigenbüro beschäftigt sich seit Jahren mit der HWS-Problematik und ist mit neusten Erkenntnissen auf diesem Gebiet vertraut.