Qualitätsgarantie
Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein bietet keine Gewähr für die Qualität, da sie gesetzlich nicht geschützt ist. Jeder darf sich beliebig als "Sachverständiger" bezeichnen.
Deshalb ist es sinnvoll, bei der Auswahl eines Sachverständigen zu prüfen, ob bestimmte Qualifikationsnachweise vorliegen.
Öffentliche Bestellung

Die "öffentliche Bestellung" ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung für besonders qualifizierte, objektive und vertrauenswürdige Sachverständige. In Gerichtsverhandlungen werden nach den Prozessordnungen nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- weist seine Fachqualifikation durch Ablegung einer Sachkundeprüfung nach
- wird vor der öffentlichen Bestellung eingehend auf Zuverlässigkeit und Integrität geprüft
- wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstellen.
- wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt.
Einen öffentlich bestellten Sachverständigen erkennt man an der Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger", seinem runden Stempel und seinem offiziellen Ausweis, den er auf Verlangen vorzeigen muss. Dort sind seine Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben.