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Dipl.-Ing.(FH) Werner Aussenhofer
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz.-Schäden und Bewertungen,
IHK Würzburg-Schweinfurt

Technische Überprüfungen

Hinter dem Begriff "Fahrzeugüberprüfung" verbirgt sich ein breites Spektrum von Problemfällen, die nur mit Hilfe eines qualifizierten Sachverständigen gelöst werden können.

Hier sind einige Beispiele aus unserem beruflichen Alltag:

  1. Johann Gutgläubig kaufte beim Gebrauchtwagenhändler Peter Schlitzohr einen BMW 320 i. Johann G. ist mit dem Kauf sehr zufrieden: Das Fahrzeug war günstig und ist sogar mit einer Telefonanlage ausgestattet. Zwei Monate später muss Johann G. infolge eines kaputten Reifens sein Reserverad montieren. Dabei entdeckt er in der Reserveradmulde frische Lackierungsspuren und eine Knickstelle mit beginnender Korrosion. Johann G. ist wütend: sein neues Fahrzeug hatte einen Unfall, obwohl es im Kaufvertrag als unfallfrei angegeben wurde! Er beschwert sich am nächsten Tag beim Verkäufer und will das Fahrzeug zurückgeben. Peter Schlitzohr erwidert: das Fahrzeug war zum Verkaufszeitpunkt unfallfrei gewesen. Vielleicht hat Johann G. selbst nach dem Kauf einen Unfall gehabt und versucht ihm jetzt die Schuld zuzuschieben! Johann G. muss also zur Durchsetzung seiner Ansprüche beweisen, dass der Unfall noch vor dem Kauf des Fahrzeugs geschah.
  2. Nach einem Unfall lässt Marta B. ihr Fahrzeug bei der Firma Otto Klecksel im Unfallbereich neu lackieren. Nach der Abholung des Fahrzeugs stellt sie fest, dass die Farbe der neu lackierten Teile von der ursprünglichen abweicht und dass an manchen Stellen Übergänge zwischen der alten und der neuen Lackschicht sichtbar sind. Sie reklamiert die Mängel bei der Werkstatt und besteht auf deren kostenloser Beseitigung. Die Werkstatt behauptet hingegen, die Reparatur sei fachgerecht und qualitativ gut ausgeführt und lehnt die Mangelbeseitigung ab. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche muss Frau B. also beweisen, dass die Lackierarbeiten unfachmännisch bzw. mangelhaft ausgeführt wurden.
  3. Klaus Schlaumeier hat Probleme mit seinem Fahrzeug. Es verliert Wasser, der Motor stottert zuweilen, läuft unrund und wird oftmals extrem heiss. Klaus S. schraubt eine falsche Zündkerze in den Motor ein und bringt das Fahrzeug in eine Werkstatt. Als Schadenbeschreibung gibt er "unrunden Motorlauf" an. In der Werkstatt wird die falsche Kerze erkannt und durch eine neue ersetzt. Beim Probelauf läuft der Motor wieder einwandfrei. Die Reparaturkosten betragen EUR 34,--. Zwei Tage später erscheint Klaus Schlaumeier bei der Werkstatt wieder und bemängelt den Wasserverlust und die Motorüberhitzung. Er behauptet, die Werkstatt habe während der Reparatur etwas beschädigt, da zuvor alles in Ordnung gewesen sei. Er verlangt eine kostenlose Beseitigung der "Werkstattfehler" und einen Leihwagen. In diesem Fall muss die Werkstatt beweisen, dass der Schaden noch vor der Reparatur eingetreten ist und mit dem Austausch der Kerze nichts zu tun hat.

Die Erstellung eines Überprüfungsgutachtens ist oft mit einem großen Zeitaufwand sowie zusätzlichen Kosten für die Anmietung von Messgeräten (z. B. Sonden) und für die in Anspruch genommenen Fremdleistungen (z. B. Zerlegung eines Motors) verbunden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich zunächst im Hinblick auf voraussichtlichen Gutachtenkosten, Rechtsstreitkosten und Gewinnaussichten von einem Sachverständigen bzw. einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.