Balthasar-Neumann-Str. 31
97236 Randersacker
Tel.: +49(0)9312707988
Fax: 0931-278 53 00
Mobil: 0177-55 22 888
Email: info@aussenhofer.de
Dipl.-Ing.(FH) Werner Aussenhofer
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz.-Schäden und Bewertungen,
IHK Würzburg-Schweinfurt

Unfall-Gutachten

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz durch die Versicherung des Unfallgegners. Zur Feststellung der Schadenhöhe und der Reparaturmöglichkeiten empfiehlt sich, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden (bis 750,-- EUR) handelt, die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen.

Sofern Ihr Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall trägt, sind die Kosten für das Sachverständigengutachten durch die gegnerische Versicherung in vollem Umfang erstattungspflichtig.

Sie bekommen also ein objektives und qualifiziertes Schadengutachten kostenlos.

Die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen gewährleistet, dass:

  • der Unfallschaden vollständig erkannt wird.
  • der Unfallhergang und die Schuldfrage vollständig geklärt werden.
  • dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
  • die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs festgestellt wird, um Ersatzansprüche bezüglich eines Mietwagens oder der Nutzungsausfallentschädigung zu belegen.
  • ein eventueller Wertminderungsanspruch ermittelt wird.
  • eventuell vorhandene Ansprüche aufgrund eines Schleudertraumas (HWS-Verletzung) belegt und geltend gemacht werden können.

Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe zu beauftragen.
Falls die gegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen beauftragt hat, können Sie diesen ablehnen.

Weiterhin steht es Ihnen frei, das Fahrzeug von einer Werkstatt Ihrer Wahl instand setzen zu lassen, oder sich die voraussichtlichen Reparaturkosten erstatten zu lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich zu reparieren (fiktive Abrechnung).

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche dürfen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.

Mit Hilfe dieses Links www.motor-talk.de/unfallskizze können Sie eine zur Unfallschilderung nötige Unfall-Skizze schnell und einfach online zeichnen und als PDF-Datei drucken, speichen oder per eMail versenden.